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CO2 Emissionshandel

Europäischer Emissionshandel seit 2005

“Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Mit ihm sollen die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reduziert werden. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil. Neben Kohlendioxid sind seit 2013 auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe einbezogen.“ So die offizielle Bezeichnung durch das Umweltbundesamt.

Wie funktioniert der EU-ETS?

Wie funktioniert der EU-ETS? Die Unternehmen können durch den Kauf von Emissionsberechtigungen Treibhausgas-Emissionen einkaufen. Ende 2021 lag der Preis für eine Tonne Kohlendioxid-Äquivalent bei 80 Euro. Seit Beginn der vierten Handelsperiode im Jahr 2021 (der EU-ETS ist in vier Abschnitte, sog. Handelsperioden, aufgeteilt) haben sich die Rahmenbedingungen erneut verändert. Im Rahmen des „Fit-for-55“-Paketes hat die EU-Kommission im Juli 2021 weitere Vorschläge der EU-ETS unterbreitet. Jede Handelsperiode hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Dabei wird der Verkauf der Berechtigungen jedes Jahr um 38 Mio reduziert. Das Ziel ist eine Emissionsreduzierung von 2,2 Prozent pro Jahr. Jedoch beinhaltet das „Fit-for-55“-Paket eine Reduzierung von 4,2 Prozent pro Jahr, zuzüglich einer weiteren einmaligen Absenkung in unbestimmter Höhe (voraussichtlich im Jahr 2024). Das ist aber noch nicht alles, was sich die EU-Kommission für das Paket „Fit-for-55“ vorstellt. Zum einen soll die Ausgabe der Emissionszertifikate gesenkt und die finanzielle Förderung von Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. Außerdem soll künftig der Seeverkehr einbezogen und ein neuer Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr geschaffen werden.

Kraftwerke sorgen für 2/3 der CO2 Emissionen

Im Jahr 2021 stießen die 1.732 EU-ETS erfassten deutschen Anlagen rund 355 Mio Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent aus. Daraus stammen rund 2/3 aus Energieanlagen. Da stellt sich die Frage, warum 3 CO2-neutrale Kernkraftanlagen am 15.04.2023 abgeschaltet wurden, wo doch eher mit noch mehr Energiebedarf gerechnet werden muss. Wird dann künftig auch die Emission der Energieanlagen jährlich um 4,2 Prozent und somit die zur Verfügung stehende Energie reduziert?

Weltweit gibt es 25 verschiedene EHS Systeme

Weltweit gibt es 25 verschiedene Emissionshandelsysteme (EHS), weitere 22 sind in Planung (Stand: 2021). Da jedes EHS andere Voraussetzungen beinhaltet, ist es schwierig, diese mit der der EU zu vergleichen. Das nationale EHS Chinas beschränkt sich auf Energieanlagen, was sich im Laufe der Zeit noch auf Industrieanlagen ausweiten soll. In den USA gibt es bisher kein landesweites EHS. Nur vereinzelte Bundesstaaten haben ihre eigenen EHS entwickelt. Mexiko befindet sich in einer Pilotphase, die sowohl Energie- als auch Industrieanlagen beinhaltet.

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Fit for 55

Da sich die EU-ETS durch das inzwischen von der EU-Kommission verabschiedete „Fit-for-55“-Paket auf Privathaushalte ausdehnen soll, werden auf die EU und speziell auf BRD-Bürger neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusätzliche Kosten in Form vom Kauf von EU-ETS zukommen. Wie bereits oben beschrieben, ist das Ziel Reduzierung der Kohlenstoffemissionen. Kurz, wir wurden bereits auf die Reduzierung der Heizenergie eingestimmt, welche noch drastischer reduziert und auf weitere Energiequellen ausgedehnt werden wird.

 

Das Reformpaket, dem noch die Mitgliedsstaaten zustimmen müssen, setzt sich zum Ziel, die Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren (Fit-for-55) und bis 2050 klimaneutral zu werden. Der innereuropäische Luftverkehr, der seit 2012 am EU-ETS teilnimmt, erhielt neben dem Erwerb von Emissionsberechtigungen Gratiszertifikate, die ab 2026 wegfallen und die der Industrie bis 2034 wegfallen werden. Die Aufnahme von Müllverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ab 2028 hängt von einer noch zu erstellenden Studie ab.

Emissionsberechtigungen sollen Schritt für Schritt reduziert werden

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anzahl Emissionsberechtigungen pro Tonne Kohlendioxid-Äquivalent pro Jahr reduziert und der Bedarf dieser jedoch erhöht wird. Das treibt den Preis pro Berechtigung in die Höhe. Kostete 2021 eine Tonne Kohlendioxid-Äquivalent noch ca. 80 Euro, liegt sie 2023 bei fast 100 Euro.

 

Eine weitere Neuerung gilt für Unternehmen, die im Ausland produzieren, ihre Ware aber in der EU verkaufen wollen. Auch sie müssen künftig für CO2-Ausstoß zahlen. Dies dient dem Schutz europäischer Unternehmen.

 

Ein Klimasozialfonds soll die Verbraucher vor Preiserhöhungen schützen. Dieser soll ab 2026 mit einer Summe von 87,6 Milliarden Euro zu 3/4 aus den Einnahmen des EU-ETS und zu 1/4 durch die Mitgliedsstaaten bestückt sein. Damit sollen später Investitionen, z. B. in effizientere Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel, getätigt werden können.

Bei Überschreitung des CO2 Ausstoßes folgen hohe Strafzahlungen

Sollte eines der EU-Länder die vorgegebenen Klimaziele nicht erreichen, drohen Strafzahlungen in Millardenhöhe. Deutschland musste für mehrere Millionen Euro Emissionsrechte zum Ausgleich verfehlter Klimaziele vorwiegend im Verkehrs- und Gebäudebereich aus den Jahren 2013 – 2020 (dritte Handelsperiode) zahlen. Insgesamt musste Deutschland 11 Millionen Emissionsberechtigungen erwerben. Diese wurden von Bulgarien, Ungarn und Tschechien unterzeichnet, EU-Länder, die ihre Emissionsziele übererfüllt haben.

Durch die LULUCF-Verordnung der EU sollen ab 2030 Treibhausgase in Höhe von 310 Mio. Tonnen EU-weit bzw. 30,8 Mio Tonnen für Deutschland in Grünflächen, Äckern und Wäldern gebunden werden. Die Waldbauern weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der alten Bäume, des Waldumbaus und klimabedingter Schäden das Ziel nicht erreicht werden kann und die Folgen hohe Strafzahlungen sein könnten. Eine Nutzung unserer Wälder als nachwachsende Ressource Holz sei damit nicht mehr gegeben und würde somit aus Drittstaaten importiert. Auch Biomasse zum Heizen würde damit entfallen bzw. müsste importiert werden.

Wichtig sei, dass die Bindungsleistung der Landwirtschaft gutgeschrieben würde und nicht der Energiewirtschaft oder der Industrie.

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