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Digitalisierung oder Digitale Überwachung?

Das Risiko für digitale Überwachung und Kontrolle steigt unmerklich an!

Im Zeitalter des Internets und der Handys bzw. Smartphones steigt das Risiko der digitalen Überwachung. Fast jeder nutzt heute ein Smartphone. Es dient nicht mehr nur zum Telefonieren, sondern Apps helfen dem Nutzer – ob zum Navigieren, für das Onlinebanking, für Chats, YouTube, Fotos und Videos u.v.m. Dem Ganzen sind kaum Grenzen gesetzt. Aber viele wissen nicht, zu was dieses smarte Gerät sonst noch in der Lage ist. Ein Mobiltelefon kann über die Mobilmasten getrackt werden. Das aber nur, wenn es dort eingewählt bzw. eingeschaltet ist. Beim Smartphone geht das noch viel weiter: Jede Bewegung wird vom Gerät registriert, so dass jede Bewegung des Smartphone-Nutzers nachverfolgt werden kann – auch, wenn es komplett ausgeschaltet ist.

Die Rolle von Google & Co.

Aber auch Google, Amazon, Facebook & Co. sammeln fleißig alle Daten, die wir ihnen preisgeben. Google verfolgt alles, was dort gegoogelt wird. In Kombination mit YouTube hat Google die Datensammlung um ein gewaltiges Stück erweitert. Auch bei Amazon geben wir viele Informationen weiter – Bankverbindung(en), Wohnanschrift, Postanschrift oder sonstige Lieferadresse.

Facebook, WhatsApp, Telegram und sonstige soziale Netzwerke sammeln neben den eigenen Kontaktdaten noch alle im Smartphone gespeicherten Kontakte.

Auch die beliebten Apps der Supermarktketten sammeln alle Informationen über das Kaufverhalten – und das im Detail. Lange genug wurden Kunden an den Kassen förmlich genötigt, ob man schon die App habe.

Ein neues Auto ist ein Datentracker

Selbst Fahrzeuge können den Standort ihres Fahrers übermitteln. Im April 2019 entschied die EU, dass durch eine Verordnung Fahrzeugdaten mittels GPS sowohl an den Hersteller, als auch an die mitgliedsstaatlichen Behörden sowie an die EU-Kommission weitergeleitet werden. (Nur so konnte einem Fahrer während des Lockdowns und Ausgangssperre ein Bußgeld verhängt werden, da er mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Und das ohne Verkehrskontrolle.) Folgende Daten können übermittelt werden: Statusdaten/technische Daten, Bewegungsdaten/Standort, Einstellungsdaten des Nutzers (Ver- und Entriegelung, Sitzposition, Fahrstil, Ziele im Navigationssystem und Kontaktdaten).

Auch alle öffentlichen und privaten Verkehrsbetriebe sollen Daten übermitteln. Dafür ist ein „Datenraum Mobilität“ geplant, der alle Daten einspeisen soll – unabhängig davon, ob Straße, Schiene, Wasser oder Luft. Und das alles ohne Datenschutzkonzept.

Mit der Einführung der neuen Stromzähler, fällt auch die letzte Barriere für den Staat!

Smart Meter sind neben digitalem Stromzähler zugleich ein kleiner Computer, der den Zählerstand an den Messtellenbetreiber übermittelt. Das können diese smarten Geräte mittels Gateway alle 15 Minuten machen. Dabei kann auch ein gewisses Profil erstellt werden, da zu erkennen ist, wann wieviel Strom verbraucht wurde. Und sollte das Smart Meter auch noch mit dem Homenetzwerk verbunden sein, ist ersichtlich, welches Gerät wie lange eingeschaltet ist. Ja ein wahres Bewegungsprofil kann in den eigenen vier Wänden erstellt werden – ob durch Hacker oder den Messstellenbetreiber.

Kommt das elektronische Geld, sind wir komplett kontrollierbar

Viele sprechen von der Bargeldabschaffung. Aber was ist die Alternative? Die digitale Währung ist bereits in Planung.

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) definiert virtuelle Währungen als „eine bestimmte Art von nicht reguliertem, digitalem Geld, das nicht von einer Zentralbank herausgegeben oder gesichert wird und als Zahlungsmittel verwendet werden kann“.

Interessante Definition. Wobei sich die Frage auftut, wer die virtuelle Währung zur Verfügung stellt und verwaltet.

Die Europäische Zentralbank arbeitet bereits am digitalen Euro, und im Herbst 2023 soll hierzu die Entscheidung fallen. Voraussichtliche Einführung des digitalen Euro ist für 2026 geplant. Laut EZB soll der digitale Euro das Bargeld nicht ersetzen. So ganz nebenbei erwähnt die EZB, dass Geldflüsse überwacht werden sollen.

Erwähnenswert ist allerdings auch, dass die Zentralbanken weltweit an einer gemeinsamen digitalen Währung arbeiten – der sogenannten Central Bank Digital Currency (CBDC). Mit einer generell verfügbaren CBDC würden Zentralbanken nicht mehr nur rein physisches Geld an die Bevölkerung ausgeben und elektronische Reserven für Geschäftsbanken halten, sondern ein rein digitales Zahlungsmittel als zusätzlichen Standard etablieren. Kurz… das Bargeld wird über kurz oder lang abgeschafft werden, sollten die Menschen sich auf die CBDC einlassen.

Die elektronische Patientenakte ist ein Baustein des gläsernen Menschen

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann jeder gesetzliche Versicherte seit dem 01.01.2021 bei seiner Krankenkasse erhalten. Die ePA enthält medizinische Befunde, vorhergehende Untersuchungen und Befunde.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat im März 2023 eine umfassende Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgelegt. Die Datenfreigabe aus der ePA wird vereinfacht. Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) abrufbar sein.

Digitaler Führerschein ab 2025

Ab 2025 kommt der digitale Führerschein für alle Bürger der Europäischen Union.

Die EU-Kommission arbeitet gerade an einer Richtlinie, die für alle Bürger der EU einen digitalen und begrenzt gültigen Führerschein einführen möchte. Geplant ist eine Gültigkeit von 15 Jahren und für Bürger ab 70 von 5 Jahren. Danach sind ein Besuch beim Amtsarzt und ein Sicherheitstraining Pflicht.

Interessant ist allerdings, wer Einsicht in den digitalen Führerschein haben wird. Alle Strafverfolgungsbehörden können über das internationale Führerscheinnetzwerk RESPER und national in Deutschland über ZEVIS Einsicht in die Daten haben. Wie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachzulesen, können folgende Stellen Auskunft über den digitalen Führerschein erhalten: 

– Verfolgung von Straftaten, Vollstreckung oder Vollzug von Strafen

– Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Vollstreckung von Bußgeldbescheiden (im Straßenverkehr)

– Verwaltungsmaßnahmen zu Fahrerlaubnissen 

– Verkehrs- und Grenzkontrollen, Straßenkontrollen

Die Frage ist nur, wie gehen Behörden künftig mit dem digitalen Führerschein per Knopfdruck um? 

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihren Daten um!

Anhand der oben aufgeführten Beispiele sehen wir, wie weit die Digitalisierung fortgeschritten ist. Im Prinzip eine komplette Überwachung eines jeden. Noch sind die Daten in verschiedenen Datenbanken gespeichert. Was aber, wenn diese zentral gespeichert würden? Und wir sehen, dass es die EU und unsere Regierung mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt: Noch wird die ePA pseudonymisiert, beim „Datenraum Mobilität“ soll alles ohne Datenschutzkonzept gespeichert werden. Wer speichert und kontrolliert die Daten für die CBDC? Und welche Rolle könnte die KI bei all den Daten spielen?

Die Geister die ich rief werde ich nicht mehr los!

Wir sollten nicht zu allem Ja und Amen sagen. Die Zeitumstellung wurde vor 40 Jahren eingeführt und jedes Jahr stellt sich die Frage, wann diese wieder abgeschafft wird. Und so wird es mit allen Maßnahmen, Neueinführungen, der Digitalisierung etc. auch sein. Nur, dass es sich bei der digitalen Überwachung um die absolute Überwachung und Kontrolle handelt.

Bitte unterstützen Sie meine Arbeit, damit ich auch weiterhin über das, was wirklich passiert, informieren kann. Dafür vielen Dank, Ihr Robert Jungnischke

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