Smartmeter, Fluch oder Segen?

Smartmeter für alle!

Mit dem Gesetz „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ beschloss das Kabinett der Bundesregierung das Einbauen von Smart Metern in allen Haushalten.

Bis 2030 soll jeder Haushalt, der mehr als 6.000 kWh pro Jahr Verbrauch hat, verbindlich mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Das betrifft auch Betreiber von großen Erzeugungsanlagen wie Windkraft- und Solaranlagen. Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh können sich optional für ein Smart Meter entscheiden. Ebenso beschloss die Bundesregierung, dass bis 2025 alle Stromanbieter variable Strompreise anbieten müssen.

Was genau ist ein Smartmeter?

Was genau ist ein Smart Meter? Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der inzwischen mehr kann, als nur den Stromverbrauch zu messen. Die Geräte neuerer Art besitzen einen sog. Gateway, mit dem das Smart Meter Daten sendet. Er ist also mit dem Internet verbunden und sendet mehrmals täglich den Verbrauch an den Messstellenbetreiber. Dieser gibt die Daten an den Stromversorger und Netzbetreiber weiter – alles unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Stromversorger und Netzbetreiber geben die Information an den Verbraucher weiter. Über das Internet oder eine App kann dieser den Verbrauch jederzeit einsehen. Das bietet Transparenz über Stromverbrauch und -kosten.

Flexible Tarife für flexible Verbraucher!

Das Smart Meter kann aber auch für ein sog. Smart Home genutzt werden. Mit einer HAN-Schnittstelle (Home Area Network) kann das Smart Meter in das Heimnetz eingebunden werden. So können Waschmaschine oder Ladestation für das E-Fahrzeug zu günstigen Zeiten und somit kostengünstiger mit Strom versorgt werden. Theoretisch könnte Ihr Smartmeter dann die Waschmaschine einschalten, automatisch dafür sorgen, dass immer der günstigste Stromtarif verwendet wird – ja theoretisch…

Risiko oder Chance?

Das klingt alles sehr vernünftig. Allerdings werden hierzu kritische Stimmen laut: zum einen könnten Hacker die Daten abgreifen und somit den Tagesablauf und Gewohnheiten des Verbrauchers erfahren, zum anderen wäre ein Fernabschalten möglich. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgesehen, eine Steuerung, z.B. Drosselung, ist nicht verboten. Auch die Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog ist nicht zu unterschätzen. Und stellen Sie sich ein Smart Home vor, bei dem die Waschmaschine z.B. nur zwischen 5:00 und 7:00 Uhr morgens oder ein Herd von 14:00 – 16:00 Uhr betrieben werden kann. Ebenso wäre eine Drosselung oder gar Abschaltung eines dieser einzelnen Geräte über Fernabschaltung möglich. Man denke da nur an die Mobilität.

Ob ein Smart Meter tatsächlich dazu beitragen kann, Strom und Kosten zu sparen, wird sich zeigen. In Australien jedenfalls sind nach Einführung der Smart Meter die Stromkosten für die Verbraucher gestiegen.

Die Teufel, die ich rief, werde ich nicht mehr los!

Ist das Smart Meter erst einmal verbaut, wird man es nicht mehr los. Welche Funktionen der Netzbetreiber aktiviert, bleibt Ihnen verborgen. Welche Möglichkeiten der Datennutzung er hat und was er mit Ihren Daten macht, ebenfalls. Auto, Handy, Facebook, Google & Co können Sie abschalten oder nicht nutzen, das Smartmeter nicht, wenn es denn da ist.

PS: Alle Gesetzesänderungen, alle Maßnahmen und alle Ideen der Energiewendefraktion planen mit Stromrationierung und Stromabschaltung, das ist Fakt.

Schöne neue Energiewendewelt

Ihr Robert Jungnischke

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